Die GandhiServe Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie wurde am 4. Juni 2002 mit Stiftungsgeschäft errichtet und am 6. Juni 2002 durch die Berliner Senatsverwaltung für Justiz gemäss §80 BGB in Verbindung mit §2 Abs. 1 des Berliner Stiftungsgesetzes in der Fassung vom 11. Dezember 1997 (GVBl. S. 674) staatlich genehmigt.
Die GandhiServe Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG vom Finanzamt für Körperschaften I (Berlin) anerkannt.
§2 Abs.1 Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung.
§2 Abs.2 Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
1. Durchführung und finanzielle Unterstützung von - auch nicht-akademischen - Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Identifizierung und Konservierung von Originaldokumenten von und über Mahatma Gandhi.
2. Durchführung und finanzielle Unterstützung von erzieherischen Vorhaben und Bildungsvorhaben, die der Verbreitung des Friedens und der Ethik der Gewaltfreiheit dienen sowie der Erinnerung an Mahatma Gandhi und seine Lehre.